Fachbereich III Betreuungsweisung

Maßnahme/Projekt

 Betreuungsweisungen

gemäß §10 Jugendgerichtsgestz (JGG)

Auftraggeber

Jugendgerichtshilfe des Kreis Olpe

 

Zielgruppe

  • Junge Straffällige im Alter von 14 bis maximal 21 Jahren, für die durch Richterspruch die Betreuungsweisung nach §10 JGG auferlegt wird.

 

Dauer

seit 01.01.2015

 

Projektbeschrei-bung

Unterstützung der jungen Straffälligen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen unter Einbeziehung des sozialen Umfelds und Förderung der Verselbständigung unter Erhalt des Lebensbezugs zur Familie.

 

Inhalt

Ziel ist es, notwendige Maßnahmen einzuleiten und zu begleiten, die zukünftig zu einer Straffreiheit des zu Betreuenden beitragen. Hierzu gehören unter anderem:

 

  • Reifeförderung, Förderung zur Entwicklung einer sozial- und eigenverantwortlichen Persönlichkeit unter Berücksichtigung geschlechtsspezifischer und interkultureller Gesichtspunkte

 

  • Organisation des Lebensalltags

 

  • Erarbeitung von Zukunftsperspektiven

 

  • Stärkung der individuellen und sozialen Kompetenz

 

  • Vermittlung von und Begleitung zu Kontakten (Case Management)

 

  • Hilfe zur Selbsthilfe

 

  • Treffen und Überprüfen von Zielvereinbarungen

 

  • Organisation und Kontrolle des Ableistens von Sozialstunden

 

Finanzierung

 

Kreis Olpe

Ansprechpartner

Andreas Heukelbach, 02761/921-1311