Fachbereich II Aufsuchende Stabilisierungsberatung
Maßnahme/ Projekt
Aufsuchende Stabilisierungsberatung
Auftraggeber
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW
Zielgruppe
Die Stabilisierungsberatung richtet sich
insbesondere an ehemalige SGB II- und SGB III-Leistungsbeziehende, die in ein voll sozial-versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis neu eingestellt wurden, sowie
an Unternehmen, die eine/einen Leistungs-beziehend/en des SGB II oder SGB III in ein voll sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis neu eingestellt haben.
Dauer
01.04.2022 bis 31.03.2023
Projektbeschreibung
Die Unterstützung soll einen Beitrag dazu leisten, das Beschäftigungsverhältnis zu stabilisieren und Hemmnisse bei der dauerhaften Integration in den Arbeitsmarkt zu beseitigen.
Ziel der Unterstützung ist der frühzeitigen Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen aktiv entgegenzuwirken und dabei sowohl ehemalige Arbeitslose als auch die Unternehmen zu unterstützen.
Die Unternehmen sollen vor allem in der Einarbeitungsphase neuer Mitarbeiter/innen aus der Gruppe der ehemaligen Arbeitslosen für die besonderen Problemlagen der Menschen sensibilisiert werden.
Inhalt
Gegenstand der Stabilisierungsberatung ist ein aufsuchendes Beratungsangebot, das zunächst einen Zugang zu den ehemaligen Arbeitslosen und Unternehmen herstellt, um nach einer Identifikation der potentiellen Problemlagen, die zum Abbruch des Beschäftigungsverhältnisses führen können, einen Beitrag zur Überwindung von Beschäftigungsrisiken leistet.
Die Stabilisierungsberater/innen sollen im Rahmen der Möglichkeiten Maßnahmen durchführen, die ehemalige Arbeitslose und Unternehmen unmittelbar, aber auch mittelbar erreichen, um Beschäftigungsverhältnisse zu stabilisieren. Dabei kommt den aufsuchenden Beratungsstrategien ein zentraler Stellenwert zu.
Neben der Unterstützung bei der Stabilisierung des neu aufgenommenen Beschäftigungsverhältnisses, sollen die Stabilisierungsberater/innen durch eine ganzheitliche Betrachtung der individuellen Beschäftigungsfähigkeit Wege zur Förderung der Aufwärtsmobilität der ehemaligen Arbeitslosen aufzeigen, von denen auch die Unternehmen profitieren.
Das Angebot der Stabilisierungsberatung ist freiwillig, soll aber möglichst zeitnah nach Aufnahme des Beschäftigungsverhältnisses starten.